Impressum - Hotel-Hirsch Sinsheim

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Dieter Scherer
Hotel-Hirsch
Kraichgaustraße 30-32
74889 Sinsheim-Hilsbach

Kontakt:

Telefon: 07260 8493 - 22
Telefax: 07260 8493 - 23
E-Mail: willkommen@hirsch-snh.com

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
44211/32009

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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Quelle: eRecht24





Zimmerbuchungen

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotel und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu
bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

4. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.

5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,. Um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreise

6. a) Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer. Ohne anderslautende schriftliche Abmachungen ist der Zimmerbezug (Check in time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich hat die Zimmerrückgabe (Check out time) bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.

6. b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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